Statistisch gesehen wird inzwischen beinahe jede zweite Ehe wieder geschieden. An ihrem großen Tag sind die Paare immer voller Hoffnung, dass ihre Liebe ewig Bestand haben wird. Dafür alles zu tun, geloben sie mit ihrem Jawort. Die Realität sieht aber leider oft anders aus. Viele Ehepaare stellen fest, dass das neue Leben als Mann und Frau die Erwartungen nicht erfüllt. Es kommt immer häufiger zum Streit, und irgendwann steht fest: So geht es nicht weiter, die Ehe ist am Ende. Spätestens dann rücken die Kosten einer Scheidung in den Mittelpunkt. Dabei wird deutlich, dass die Forderungen der beteiligten Anwälte und die Kosten des Gerichts recht hohe Summen erreichen können.
Die Kosten einer Scheidung so weit wie möglich reduzieren
Wenn die Ehepartner völlig zerstritten sind und im Wesentlichen nur noch über ihre Anwälte kommunizieren, lassen sich die Kosten einer Scheidung kaum reduzieren. Ein Ausgleich der Interessen gelingt zumeist nicht außergerichtlich, so dass sich beide Parteien vor dem Richter wiedertreffen. Dort geht es dann zum Beispiel um Fragen des Unterhalts, um die Aufteilung des Vermögens und besonders oft auch um Fragen des Sorgerechts. Je komplexer ein solches Verfahren ist und je mehr es sich in die Länge zieht, desto teurer wird es in der Regel.
Anders sieht es aus, wenn die Trennung einvernehmlich erfolgt. In einem solchen Fall ist es oft möglich, die Kosten einer Scheidung zu reduzieren. Der entscheidende Hebel ist die Herabsetzung des Gegenstandswertes. Anwälte dürfen die Gebühren, die sie von ihren Mandaten verlangen, nicht nach eigenem Gutdünken festlegen. Die Summe wird auch nicht zwischen Anwalt und Mandant frei ausgehandelt. Vielmehr existiert eine Gebührenordnung, die bestimmte Mindestsätze festschreibt, Es ist den Juristen nicht erlaubt, geringere Gebühren festzusetzen. Die Höhe der anwaltlichen Vergütung wiederum orientiert sich am Gegenstandswert. Wenn sich nun beide Parteien einig sind und auch das zuständige Gericht mitspielt, lässt sich der Gegenstandswert reduzieren. Eine Absenkung um 30 Prozent wird oftmals akzeptiert. Entsprechend sinken dann auch die Ausgaben für die Anwälte und die Kosten des Gerichts.
Generell sollte jedem bewusst sein, dass die Kosten einer Scheidung selten unter ein paar tausend Euro liegen. Je höher das Einkommen der Ehepartner ist und je höher ihre Versorgungsansprüche liegen, desto höher klettert automatisch auch der Gegenstandswert. Einen groben Anhaltspunkt für die zu erwartenden Kosten liefern Onlinerechner, mit denen sich der Gegenstandswert kostenfrei ermitteln lässt.